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Ämter und Behörden fordern beglaubigte Übersetzungen von Urkunden oder Dokumenten an, um relevante Inhalte zu verstehen und sich die Echtheit des Dokuments bestätigen zu lassen.
Die Beglaubigung besteht aus einem Beglaubigungsvermerk, einem Stempel sowie der Unterschrift des Übersetzers. Ausschließlich staatlich vereidigte Übersetzer mit einem akademischen Abschluss oder einer staatlich anerkannten Prüfung dürfen diese Beglaubigung erstellen. Diese Beglaubigung gilt bundesweit.
Häufig werden beglaubigte Dokumente bei einem Umzug ins Ausland benötigt oder bei einer Bewerbung im Ausland.
Hierbei stellen wir sicher, dass Ihre Dokumente vertraulich und diskret gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt werden.
Ihre Unterlagen werden ausschließlich mit SSL-Verschlüsselung weitergeleitet.
Die beste Qualität ist unser Anspruch. Wir orientieren uns in unserer täglichen Arbeit an den uns bekannten Vorgaben der Norm DIN ISO EN 17100, dem Gütesiegel und Qualitätszeichen in der Übersetzungsbranche.